Ongoing Grant programme

Wir freuen uns über die zahlreichen Gesuche, die wir seit Anfang Jahr erhalten haben!

Ein Grossteil der Fördermittel für 2024 sind bereits ausgeschöpft. Bis zum Jahresende gilt folgende Handhabung:

  1. Maximale Antragshöhe von CHF 5‘000.00 pro Projekt (Ausnahme Film)
  2. Eingabefrist vom 15. November 2024 für Anträge über CHF 5‘000.00 entfällt (Ausnahme Film)

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen weiterhin gutes Schaffen.

Wegleitung zur Gesuchseingabe

Innerhalb der Ongoing Grants (laufenden Eingaben) unterstützt der Südkulturfonds nicht-kommerzielle Kulturprojekte aus den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Film, Literatur und Transdisziplinarität. Gesuchsanträge werden das ganze Jahr über entgegengenommen. Eingabefristen sind an die beantragte Beitragshöhe und Art der Förderung geknüpft. In jedem Fall müssen die Gesuche mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Für die Auszahlung des Betrags brauchen wir bis spätestens zwei Monate nach dem Abschluss des Projektes eine vollständige Abrechnung. In der Regel richtet sich die Beitragshöhe an die Reise-, Transport- und Unterkunftskosten eines Projekts. Es ist zwingend, dass die Projekte zusammen mit einem:r Partner:in oder einem Veranstaltungsort in der Schweiz eingegeben werden.

Innerhalb des Ongoing Grant Programmes gibt es zwei Arten der Förderung:

1) Projektbezogene Förderung (unter CHF 15'000)

Für projektbezogene Gesuche gibt es drei Eingabefristen (siehe Eingabefristen). Ein Projekt kann maximal mit CHF 14'999 unterstützt werden. Bei mehreren eingereichten Gesuchen beträgt der jährliche Maximalbeitrag pro Gesuchssteller:in CHF 20'000.

2) Programm- oder Schwerpunktförderung (unter CHF 25'000, alle Disziplinen ausser Film*)

Die Programm- oder Schwerpunktförderung unterstützt Festivals oder Saison-/Jahresprogramme, die mehrere Auftritte planen mit Künstler:innen aus der Südkulturfonds-Länderliste. Die Programm- oder Schwerpunktgesuche werden einmal jährlich ausgeschrieben und von einer transdisziplinären Kommission geprüft. Der SKF vergibt jährlich maximal fünf Programmförderungen.

Bedingungen für die Programm- oder Schwerpunktförderung:

  • Maximaler Unterstützungsbeitrag von CHF 24'999
  • Mindestens sechs Auftritte mit Künstler:innen aus der Südkulturfonds-Länderliste (priorisiert werden Schwerpunktländer der DEZA)
  • Programm- oder Schwerpunktgesuche können pro Gesuchsteller:in nur alle zwei Jahre unterstützt werden
  • Bei Erhalt einer Programm- oder Schwerpunktförderung kann im entsprechenden Jahr kein zusätzliches Projektgesuch eingereicht werden
  • *Filmfestivals sind von diesen Bedingungen ausgenommen. Sie können Gesuche über CHF 25'000 einreichen und dies dreimal pro Jahr

Unterstützt werden…

  • Auftritte, Ausstellungen und künstlerische Aktionen an Schweizer Veranstaltungsorten
  • Tourneen von Künstler:innen, die mindestens zwei Auftritte in der Schweiz und/ oder in Europa vorweisen können
  • Alben-, Theater- und Tanzproduktionen mit mindestens zwei verschiedenen bestätigten Aufführungsorten in der Schweiz und/ oder im nahen Europa
  • Residenzen von mindestens drei Wochen bis maximal drei Monate. Residenzen beinhalten das künstlerische Schaffen in der Schweiz und werden von einem:r Gastgeber:in (Residenzort, Veranstaltungsort, Verlag, etc.) begleitet. Während der Residenz gibt es ein Moment des öffentlichen Präsentierens der/des Künstler:in für ein interessiertes Publikum in der Schweiz
  • Literarische Übersetzungen in eine Schweizer Landessprache
  • Über- und Untertitelungen von Aufführungen und Screenings in der Schweiz
  • Filmreihen und -festivals, welche Filmschaffenden ins Begleitprogramm integrieren

Nicht unterstützt werden…

  • Werbe- und Benefizveranstaltungen
  • Filmproduktionen
  • Infrastruktur und Ausrüstung
  • Projekte im Rahmen einer Ausbildung
  • Anfragen aus der nicht-professionellen Kulturszene
  • Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden
  • Projekte, die bereits angelaufen oder abgeschlossen sind
  • Vorhaben, die keine angemessene Eigenfinanzierung und/oder keinen schlüssigen Finanzierungsplan vorweisen
  • Vorhaben, deren beantragter Projektteil bereits durch andere Bundesstellen (Pro Helvetia, Bundesamt für Kultur) unterstützt werden

Gesuchsanforderungen und Priorisierung

Ein Gesuch muss Folgendes enthalten:
  • Konzept- und Umsetzungsbeschrieb des Vorhabens
  • Angaben zu den beteiligten Personen und Institutionen
  • Ort und Datum der Veröffentlichung oder öffentlichen Präsentation
  • Ausgewogenes Budget und schlüssiger Finanzierungplan
  • Angefragter Betrag muss als nachvollziehbares Defizit ausgewiesen werden
Der Südkulturfonds priorisiert Vorhaben
  • mit Künstler:innen, die in folgenden Ländern und Regionen leben und arbeiten: a) prioritäre Länder, b) weitere Länder und Regionen, die Anspruch auf Entwicklungsgelder haben. Siehe dazu die Länderliste Südkulturfonds
  • mit Künstler:innen, die am Anfang (2-10 Jahre Erfahrung) ihrer künstlerischen Laufbahn stehen.
  • mit einer hohen künstlerischen Qualität und Eigenständigkeit
  • die nach professionellen Standards umgesetzt werden
  • die von verschiedenen Förderinstitutionen unterstützt werden (Gemeinden, Kantone, Stiftungen).
  • mit einem überzeugenden Distributionskonzept
  • die Wert auf eine gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten auf Augenhöhe legen
  • die Wert auf ein Zusammentreffen von verschiedenen Sparten (Transdisziplinarität) legen
  • die um Chancengleichheit und Diversität bemüht sind

Bei der Beurteilung der Gesuche legen die Expert:innen des Südkulturfonds Wert auf einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz der Fördermittel.

Eingabefristen

Die Gesuche müssen spätestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Zu spät oder unvollständig eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Projektbeiträge unter CHF 5'000: spätestens vier Wochen vor Projektbeginn

Projektbeiträge unter CHF 15'000: 31. Januar, 31. Mai, 15. November

Programm-/ Schwerpunktbeiträge unter CHF 25'000: 31. Januar

Beiträge im Bereich Film: 31. Januar, 31. Mai, 15. November

Filmgesuche über CHF 30'000 sind mindestens zwei Monate vor Projektbeginn und nur gemäss Absprache mit Artlink einzureichen.

Entscheidungsträger:innen

Anträge unter CHF 5'000 werden von der Artlink-Geschäftsstelle laufend entschieden. Gesuche ab CHF 5'000 werden zusammen mit externen nationalen sowie internationalen Fachpersonen beurteilt. Die Geschäftsstelle ernennt die Fachpersonen für eine befristete Amtsdauer von zwei Jahren. Wir sind bemüht darum, dass die Kommissionen in Bezug auf Herkunft, Gender, Alter und soziale Klasse ihrer Mitglieder divers zusammengesetzt sind.

Aktuelle Fachexpert:innen: Laurence Desarzens, Lausanne (Musik), Kadiatou Diallo, Basel (Darstellende Künste), Anne Delseth, Paris (Film), Justine Moeckli, Genf (Visuelle Kunst), Rémi Arman Tchokothe, Wien (Literatur), Usama Al Shahmani, Frauenfeld (Literatur Übersetzungsförderung).

Filmgesuche über CHF 30'000 benötigen zudem die Zustimmung der Südkulturfonds-Steuergruppe bestehend aus Vertreter:innen von Artlink und der Abteilung Kultur und Entwicklung der DEZA.

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